
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie Kaya Lodge Touristik den Abschluss eines
Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per
Fax oder e-mail erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen . Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche
Buchungsbestätigung von Kaya Lodge zustande.
2. Ihre Buchungsbestätigung / Rechnung erhalten Sie einige Tage nach
Anmeldung. Fehler in der Reiseausschreibung werden vorbehalten. Maßgeblich sind
Preise und Leistungen, die aus der schriftlichen Reisebestätigung hervorgehen.
Mit Leistung der Anzahlung erkennt der Kunde diese Preise und Leistungen an.
3. .
Mit der schriftlichen Bestätigung erhalten Sie die Zahlungsbedingungen. Die
Anzahlung von 15% des Reisepreises ist nach Erhalt des
Reisepreissicherungsscheines innerhalb von 8 Tagen fällig. Der Restpreis ist 4
Wochen vor Reisebeginn fällig. Überweisungen richten Sie bitte auf das in der
Buchungsbestätigung genannte Konto. Scheckzahlungen werden nur bis 10 Tage
vor Zahlungsziel angenommen. Bei Buchung von Flügen tritt Kaya Lodge als
Vermittler auf, hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Fluggesellschaft. Der
Rechnungsbetrag für die Flugbuchungen ist innerhalb einer Woche zu 100%
zahlbar.
4. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung des
Reisepreises ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises
besteht kein Anspruch Ihrerseits auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
Sollten die Reisedokumente dem Anmeldenden wider Erwarten nicht 8 Tage vor
Reiseantritt zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit Kaya Lodge
Touristik in Verbindung zu setzten.
5. Nach Erhalt der Reiseunterlagen (besonders bei Tickethinterlegungen am
Flughafen) hat der Reisende diese auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen, ggf.
Kaya Lodge Touristik oder den Veranstalter zu informieren, damit eine Korrektur
vorgenommen werden kann.
6. Achten Sie sorgfältig auf die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich.
7. Wenn Sie von der Reise zurücktreten müssen, können Ihnen erhebliche
Stornokosten entstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Die Bedingungen und den Leistungsumfang der
Reisrücktrittskostenversicherung und der Auslandskrankenversicherung können
Sie dem der Buchungsbestätigung beiliegenden Versicherungsheft entnehmen.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder
aus anderen, nicht von Kaya Lodge zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir weisen
auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseabbruchversicherung hin.
8. Bei Reiserücktritt von der gebuchten Reise gelten folgende
Stornogebühren:
Bis 12 Wochen vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
12-4 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
unter 4 Wochen bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,
unter 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantreten der Reise 90 % des
Reisepreises.
Es steht Ihnen frei Kaya Lodge nachzuweisen, dass tatsächlich geringere als
die gelten gemachten Stornokosten entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur
zu Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Bei Stellung eines
„Ersatzmannes" wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,— p. Person
erhoben, zusätzlich werden eventuell anfallende Gebühren für Flugumbuchungen
berechnet. Für den Flug gelten die Storno- und Umbuchungsbedingungen der
jeweiligen Fluggesellschaft.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für unsere Segelreisen,
Ausbildungstörns und Blaue Reisen
1. Bei den angebotenen Reisen handelt es sich entweder um Schiffs- oder
Kojencharter.
2. Sie versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie und die Personen, für
die Sie mitbuchen, gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und im
tiefen Wasser schwimmen können.
3. Die eingeschlossenen Leistungen sind im Prospekt und auf den
Internetseiten angegeben. Abweichungen werden gesondert schriftlich
festgehalten.
4. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem
Standard behalten wir uns ausdrücklich vor. Das gilt insbesondere, wenn die
geplante Yacht nicht einsatzbereit ist . Es wird darauf hingewiesen, dass ein
Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine
Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil
der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung mit
sportlichem Schwerpunkt teil. Die im Katalog ausgeschriebenen Segelziele sind
beispielhaft gemeint, maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier in dem
sich die Segelyacht aufhalten soll. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen
bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord,
Yachtsport in dem genannten Revier). Diese Törnleistungen beginnen beim ersten
Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als
erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route
geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür
verantwortlich gemacht werden kann. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind
sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu
dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Es wird
die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Der Skipper ist für das
Schiff und das Leben der Crew verantwortlich und erwartet daher, dass seinen
Anordnungen Folge geleistet wird.
5. Soweit die Route nicht bereits in der Ausschreibung
festgelegt ist, legt der Skipper nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern unter
Berücksichtigung der Wetterverhältnisse sowie der weiteren für die Festlegung
der Fahrroute maßgeblichen Umstände die Törnroute fest. Änderungen
gegenüber den Prospektangaben sind daher vorbehalten.
6. Sie sind verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen, alles
Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen müssen
dem Skipper unverzüglich angezeigt werden und vom Skipper muss die Beseitigung
verlangt werden. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so
stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Reisevertragliche
Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der
unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist
kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische
Ansprüche handelt
7. Die
vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist pro Törn und Kunden auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Für alle gegen Kaya Lodge gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist die Haftung von Kaya Lodge für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen
wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
8. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden.

